Kfz-Schadensgutachten
Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung.
Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € “sogenannte Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt.
Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort, oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.
Kfz-Bewertung
Lassen Sie Ihr Fahrzeug bewerten! Bei Verkauf oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges führen unterschiedliche Auffassungen oft zu Differenzen. Doch wie hoch ist der angemessene Wert tatsächlich?
Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch uns. Je nach Aufgabenstellung werden Händlereinkaufswert, Verkaufswert, Wiederbeschaffungswert, oder Zeitwert ermittelt. Eine Vielzahl an Faktoren wird dabei durch uns berücksichtigt, wie z.B.: allgemeine Fahrzeugdaten, Ausstattung, werterhöhende Ein- oder Umbauten, fehlende Teile, notwendige Reparaturen oder eine Wertminderung aus Vorschäden.
Eine Bewertung ist in jedem Fall zu empfehlen bei Inzahlungnahme bei einem Autohaus, Rückgabe eines Leasingfahrzeuges oder Übernahme in das Firmenkapital.
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