GUTACHTEN
Es hat gekracht. Was muss man nun tun? Klar: Unfallstelle absichern und nachschauen ob es Verletzte gibt und für diesen Fall Erste-Hilfe leisten. Und dann? Fünf einfache Tipps, wie Sie unnötigen Ärger und Probleme bei der Schadensregulierung im Vorfeld weitestgehend vermeiden können:
- Rufen Sie nach einem Autounfall die Polizei und klären die Schuldfrage - wenn möglich - direkt vor Ort!
- Lassen Sie einen voraussichtlichen Unfallschaden ab einer Schadenhöhe von 715,-- EUR von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten. Es geht um Ihr Geld!
- Lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein. Über die Nachteile geben Verkehrsrechtsanwälte oder Verbraucherberatungsstellen gerne Auskunft.
- Achten Sie darauf, falls Sie sich die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen wollen, dass Ihnen unter anderem die Kosten für Nutzungsausfall, Ersatzteilaufschläge und die Verbringungskosten berücksichtigt und erstattet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
- Schalten Sie bei unklarer Schuldfrage, Personenschäden oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung einen qualifizierten Verkehrsrechtsanwalt ein.
Nutzen Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung durch einen Sachverständigen! hamburg
Erstberatung völlig kostenlos und unverbindlich!
- Der Kfz-Sachverständige ist ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden.
- Er schätzt die Reparaturkosten und ermittelt den Fahrzeugwert.
- Im Haftpflichtschaden ist das Gutachten die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers.
Unsere Leistungen:
- schnelle Hilfe im Schadensfall
- Unfallgutachten
- Schadensgutachten
- Kostenvoranschläge
Kasko-Kfz-Gutachten (Eigenverschulden)
Wenn Sie einmal nicht so viel Glück hatten und einen Kfz-Schaden verursacht haben, hilft Ihnen das Kasko-Kfz-Gutachten, die Höhe Ihres eigenen Fahrzeug-Schadens zu erkennen und den Reparaturweg zu entscheiden.
Natürlich macht dies nur Sinn, wenn Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben.
Sie haben dann einen Versicherungsvertrag mit Ihrer Kaskoversicherung, der auf den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung) basiert.
Nach § 13 der AKB muss die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Kasko-Versicherung abgestimmt werden.
Haftpflicht-Kfz-Gutachten (Fremdverschulden)
Ist das eigene Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, helfen wir mit unseren Haftpflicht - Kfz - Gutachten dem Geschädigten, seinen Schadenersatzanspruch zu begründen. Das Kfz-Gutachten belegt die Höhe des Fahrzeugschadens und gibt den zur Wiederherstellung geeigneten Reparaturweg an.
Häufig gestellte Fragen:
Darf ich im Schadensfall selbst einen Kfz-Schverständigen beauftragen?
Was ist zu beachten, wenn ich einen Unfall-Ersatzwagen für die Fahrt zur Arbeit benötige?
Wie bekomme ich eine Entschädigung für die Zeit, in der mein Auto repariert wird?
Kann ich mir den vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Schaden auszahlen lassen?
Was Sie wissen sollten:
- Bei jedem Schaden haben Sie grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters!
- Sie brauchen nicht zu warten, bis Ihnen die gegnerische Versicherung einen (eigenen) Gutachter schickt!
- Die Versicherung des Unfallgegners können Sie sich vom Zentralruf der Autoversicherer nennen lassen. Sie brauchen nur das Kennzeichen und den Zeitpunkt des Unfalles angeben.
Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
Name, Telefonnummer, Kfz-Typ, Kennzeichen, Besichtigungsort und Ihren Wunsch-Besichtigungstermin (gern auch Samstags). Sie erreichen uns von 00:00 bis 24:00 Uhr unter der Rufnummer oder senden Sie uns eine Nachricht mit den entsprechenden Angaben. Wir melden uns dann bei Ihnen und vereinbaren einen Besichtigungs-Termin.
Tipps:
Achten Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach heutiger Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei nicht nötig, sind nach ständiger Rechtsprechung zu vernachlässigen, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Die Auskunft ob es sich tatsächlichen um einen Bagatellschaden handelt, kann Ihnen nur durch eine Überprüfung des Sachverständigen gegeben werden.
Anders als Kostenvoranschläge und versicherungseigene Gutachten berücksichtigt das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ausschließlich Ihre Interessen.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.



