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Absicherung - durch "sinnvolle" versicherung

Wir beraten Sie bei der Auswahl der KFZ-Versicherung. Im Tarif-Dschungel lassen wir Sie nicht allein. Gehen Sie NICHT nur nach dem Preis! Entscheidend sind am Ende die Leistungen und wie schnell und unkompliziert diese bewilligt werden. Ein paar Anmerkungen zu den Versicherungsarten für Ihr KFZ finden Sie nachfolgend.

Da wir bei der Wahl der Versicherung Ihre persönliche Situation berücksichtigen möchten und für eine seriöse Beratung auch berücksichtigen müssen, bitten wir um Kontaktaufname, es ist für Sie natürlich völlig unverbindlich! Sorgen Sie jetzt richtig vor.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Diese ist eine Pflichtversicherung, die jeder Autobesitzer abschließen soll, aber es ist sehr wichtig die richtige Versicherung zu finden, weil es sehr hohe Preisunterschiede sind. Ohne diese darf ein Fahrzeug in Deutschland nicht in Betrieb setzen. Deswegen brauchen Sie für die Genehmigung eines Fahrzeuges eine Doppelkarte von Ihrer gewählten Versicherung, auf der mindestens der Haftpflichtschutz für das Fahrzeug garantiert sein muss. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet einen Schutz dem Kfz-Halter bzw. Fahrer in einem Schadensfall vor Schadensersatzansprüchen anderer Verkehrteilnehmer.

Wann Sie bei der Haftpflichtversicherung die Deckungssumme wählen, achten Sie unbedingt auf die sogenannte „unbegrenzte Deckungssumme“, weil für Schäden, die durch Ihr Kfz verursacht werden, danach in unbegrenzter Höhe gehaftet wird. Die Versicherungsprämie ist in 16 verschiedene Typenklassen eingeteilt.

Teilkaskoversicherung

Mit einer solchen Versicherung haben Sie Möglichkeit Ihr Fahrzeug gegen solche Fälle zu versichern wie: Glass-, Sturm-, Brand- und Wildschäden oder Diebstahl. Auch diese Versicherungsart richtet sich nach unteschiedlichen Typenklassen.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung deckt über den Umfang der Schäden einer Teilkaskoversicherung hinaus auch solche Schäden zu, die durch einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Auto geworden sind. Auch bei dieser Versicherung gibt es mehrere Typenklassen und es ist sinnvoll hauptsächlich für Neufahrzeuge und beim Abschluss von Leasingverträgen eine solche Versicherung abzuschließen. Aber Sie sollen in Acht nehmen, dass das auch seinen Preis hat, denn Sie dann werden meist in der Schadensfreiheitsklasse sehr hoch sein.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei geringem Sachschaden reicht es, mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten, das vollständige Autokennzeichen, Name und Anschrift und wenn möglich die Telefonnummer auszutauschen. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung.

Wer klärt die Schuldfrage?

Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können, verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt. Geben Sie also bis dahin keine Schuldanerkennung ab und treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder Reparaturen.